Von der Kirchenverwaltung Roth wurde eine aktualisierte Gebührenordnung herausgegeben.
Diese Umfasst die Mietgebühren für das Pfarrheim und der Kirche in Roth, sonstige Gebühren und den Stolgebühren
(Gebühren für Taufen; Hochzeiten;....).
Die Gebühren können dem PDF Dokument entnommen werden.
Gebührenordnung_ab_07-2025.pdf
Unsere regelmäßigen Gottesdienste am Wochenende:
Samstags:
17.00 in der Kapelle der Kreisklinik
18.00 Vorabendmesse in Roth
Sonntags:
09.00 Hl. Messe in St. Elisabeth Eckersmühlen im Wechsel mit
Dekanatsabendgottesdienst 19.00 an jedem 3. Sonntag im Monat
10.00 Hl. Messe in Büchenbach Herz-Jesu
10.30 Hl. Messe in Roth
Weitere Informationen und die liturgischen Angebote für die Werktage finden Sie in der aktuellen Gottesdienstordnung.


